Vorgerichtliche Inkassomaßnahmen
Schriftliche und mündliche Inkassomaßnahmen
Informationsbeschaffung über den Schuldner
Erstellung von Tilgungsplänen
Inkasso und Überwachung von Teilzahlungen
Verwertung von Sicherheiten
Gerichtliches Mahnverfahren
Erwirkung eines Mahn- und Vollstreckungsbescheids
Erstellung von Tilgungsplänen
Inkasso und Überwachung von Teilzahlungen
Nachgerichtliches Inkassoverfahren
Informationsbeschaffung über die wirtschaftlichen und finanziellen Verhältnisse des Schuldners.
Durchführung von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen durch:
- Mobiliarpfändung in das bewegliche Vermögen des Schuldners
- Abnahme der eidesstattlichen Versicherung durch den
Gerichtsvollzieher
- Pfändung in Forderungen und Rechte des Schuldners (z.B.
Arbeitseinkommen, Konto- und Sparguthaben,
Lebensversicherungen, etc.)
Erstellung von Tilgungsplänen mit dem Schuldner
Langzeitüberwachung bei vermögenslosen Schuldnern
Sind Inkassomaßnahmen erfolglos geblieben, so wird der Vorgang in das Überwachungsinkassoverfahren übergeben:
regelmäßige Bonitätsprüfung des Schuldners
Ermittlung von Bankverbindung, Arbeitsverhältnis und neuem Vermögen
Adressrecherche bei Wegzug
Haben sich die Vermögensverhältnisse des Schuldners gebessert, werden die Inkassomaßnahmen - auch noch nach Jahren - unverzüglich fortgesetzt.